Der Bund Freier evangelischer Gemeinden gehört in Deutschland zu den klassischen Freikirchen des Protestantismus. Gegründet wurde die erste Freie evangelische Gemeinde 1854 in Wuppertal durch Hermann Heinrich Grafe. Ziel war es, eine kirchliche Alternative zum Modell der damaligen Staatskirche zu entwickeln.
Wesentliche Merkmale der Freien evangelischen Gemeinden sind:
Der Bund Freier evangelischer Gemeinden besteht aus selbstständigen Ortsgemeinden:
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts zusammengefasst, finanzieren sich die Gemeinden über Spenden und verzichten damit bewusst auf die Möglichkeit, Kirchensteuern zu erheben.
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